Allergenkennzeichnung auch für Kitas und Schulen verpflichtend

Allergenkennzeichnung auch für Kitas und Schulen verpflichtend

Die gelegentliche Abgabe von Lebensmitteln durch Privatpersonen macht die EU-Verordnung eine Ausnahme. Eltern oder Ehrenamtliche Speisen für ein Kita-Fest mit, müssen die Allergene nicht gekennzeichnet sein. Sobald aber "eine gewisse Kontinuität der Aktivitäten und ein gewisser Organisationsgrad" (siehe Punkt 15 der LMIV) der Speisenversorgung erkennbar ist, ist das EU-Recht anzuwenden. Aber es spricht natürlich nichts gegen eine freiwillige Angabe.

Allergenkennzeichnung auch für Kitas und Schulen verpflichtend

Eine neue Herkunftskennzeichnung wurde für Frischfleisch eingeführt. Neben der Angabe zur Herkunft von Rindfleisch, die schon galt, wird in Zukunft auch bei Schwein, Lamm, Geflügel und Ziege angegeben, wo sie herkommen. Ob weitere Verpflichtungen zur Herkunftskennzeichnung machbar und sinnvoll sind, wird eine so genannte „Folgeabschätzung“ durch die Europäische Kommission erst zeigen. Es ist ein absolutes Muss, vor der Einführung derart weit reichender Verpflichtungen, alle möglichen finanziellen und praktischen Auswirkungen zu untersuchen.

Muss man ein Lebensmittel wegwerfen, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist?

Das Allergenmanagement ist zu Beginn mit einem relativ hohen Aufwand verbunden. Alle Lebensmittel, die in der Küche eingesetzt werden, müssen auf allergene Zutaten überprüft werden. Das gilt sowohl für verpackte Ware (Zutatenliste!) als auch für Lebensmittel vom Bäcker oder Metzger, bei denen die Zutaten erfragt werden müssen. Am besten ist es, alles in einer Rezeptur schriftlich festzuhalten. Große Lebensmittelhersteller liefern für ihre Produkte auch Produktspezifikationen, die umfassend über allergene Zutaten Auskunft geben. Berücksichtigen Sie, dass das gleiche Lebensmittel von unterschiedlichen Herstellern auch unterschiedliche Zutaten enthalten kann.

Oft ist Betroffenen fair-trade zutaten schon geholfen, wenn die Speisen mit erläuternden Schildern versehen sind, aus denen erkennbar ist, um welche Speise es sich handelt (z. B. Obstquark mit Äpfeln, Birnen und Weintrauben, garniert mit Walnüssen). Solche Hinweisschildchen sind übrigens für alle Gäste hilfreich, denn nicht immer ist bei einer Speise auf den ersten Blick erkennbar, welche Zutaten enthalten sind. Ja, auch auf dem Frühstücksbuffet angebotene Speisen fallen unter die Kennzeichnungspflicht.

Neuerungen durch die LMIV

Bei Lebensmitteln, bei denen ein Bestandteil, der klassischer Weise verwendet wird, durch eine andere Zutat ersetzt wird, muss die Kennzeichnung das deutlich machen. Zusätzlich zu den Pflichtangaben im Rahmen der Nährwerttabelle können die Angaben zu Richtwerten für die Tageszufuhr („GDAs“") freiwillig verwendet werden. Deutschland ist bei der freiwilligen Nährwertinformation Vorreiter.

Das wird kaum möglich sein, denn es gehören auch übliche Lebensmittel wie Milch, Eier oder Getreideprodukte zu den kennzeichnungspflichtigen Allergenen. Erleichtern Sie sich die Kennzeichnung, indem Sie auf Produktbeschreibungen der Hersteller zurückgreifen. Außerdem sollten Sie ausnahmslos alle Rezepturen genau auf allergene Zutaten hin überprüfen und diese Informationen schriftlich festhalten.

Die wichtigsten Neuerungen der Lebensmittelinformations-Verordnung

  • Die festgelegten verpflichtenden Angaben stehen an einer gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar mit einer Mindestschriftgröße von 1,2 mm.
  • Außerdem sollten Sie ausnahmslos alle Rezepturen genau auf allergene Zutaten hin überprüfen und diese Informationen schriftlich festhalten.
  • Das wird kaum möglich sein, denn es gehören auch übliche Lebensmittel wie Milch, Eier oder Getreideprodukte zu den kennzeichnungspflichtigen Allergenen.
  • Eine andere Möglichkeit ist es, die Zutatenlisten der (vorher gereinigten) Lebensmittelverpackungen auszuschneiden und in einer Kladde aufzukleben.
  • Solche Hinweisschildchen sind übrigens für alle Gäste hilfreich, denn nicht immer ist bei einer Speise auf den ersten Blick erkennbar, welche Zutaten enthalten sind.

Juli 2011 das mit Rat und Kommission ausgehandelte Kompromisspaket zur Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV). Die Verordnung stellt sicher, dass die Hersteller europaweit einheitliche und klare Vorgaben zur Kennzeichnung haben und dass Verbraucher beim Lebensmittelkauf umfassend informiert werden. Sie erfassen in einer Liste die Allergene aller angebotenen Lebensmittel. Eine andere Möglichkeit ist es, die Zutatenlisten der (vorher gereinigten) Lebensmittelverpackungen auszuschneiden und in einer Kladde aufzukleben. Beachten Sie, dass klar erkennbar ist, zu welchem Lebensmittel die Zutatenliste gehört. Weisen Sie an gut sichtbarer Stelle (z. B. auf einer Info-Tafel) und deutlich lesbar auf die Kladde hin.

Müssen auch mitgebrachte Speisen für gelegentliche Schul- und Kitafeste gekennzeichnet werden?

Auf keinen Fall müssen Sie aber deshalb auf Ihr Frühstücksbuffet verzichten! In einer Kita macht es jedoch wenig Sinn, entsprechende Allergen-Informationen auf dem Buffet bzw. Hier bietet es sich an, alle auf dem Buffet angebotenen Lebensmittel in einer Kladde aufzulisten.

Wenn die Lebensmittelüberwachung die üblichen Betriebskontrollen durchführt, müssen Sie nachweisen, auf welche Art und Weise Sie eine sichere Allergenkennzeichnung gewährleisten. Die festgelegten verpflichtenden Angaben stehen an einer gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar mit einer Mindestschriftgröße von 1,2 mm. Ist die größte Oberfläche der Verpackung kleiner als 80 Quadratzentimeter muss die Schrift mindestens 0,9 mm groß sein. Lebensmittelallergien und Lebensmittelunverträglichkeiten sind für Kita und Schulen ein stets präsentes Thema. Der Umgang mit betroffenen Kindern ist oft mit Unsicherheit behaftet. Fortbildungen und die Abstimmung von richtigem Verhalten zwischen allen Beteiligten helfen.

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